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In vom Gesetzgeber vorgeschriebenen regelmäßigen Abständen wird für Kraftfahrzeuge die Hauptuntersuchung
gem. § 29 StVZO und die Abgasuntersuchung gem. § 47a StVZO fällig.
Damit Sie optimal planen können, bieten wir Ihnen unseren HU/AU-Service nach Terminvereinbarung die ganze
Woche über (Montag bis Samstag)
Und wenn Sie unser Kunde sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an die fälligen HU/AU-Termine.
Unser Angebot im Einzelnen (alle Preise - Stand 1.1.2010 - einschließlich gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %)
Hauptuntersuchung (HU) 58,50 EUR
Abgasuntersuchung (AU) 39,00 EUR
Die Änderungen der Regelung ab dem 1.1.2010 sind nachfolgend beschrieben
Quelle: Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde des Hochtaunuskreises (403010-mar 11/2009)
Die Feinstaub-Plaketten gibt es auch bei uns, Ihrem Meisterbetrieb der Kfz-Innung, der für die Abgasuntersuchung anerkannt ist.
In den Wintermonaten schauen wir auch nach der Scheibenwaschanlage, der Kühlflüssigkeit
und überprüfen die Scheinwerfereinstellung Ihres Wagens.
Änderung der Regelung zur Abgasuntersuchung für Kraftfahrzeuge zum 01.01.2010
Ab 1. Januar 2010 wird die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) für alle Fahrzeuge endgültig zusammengeführt.
Bisher mussten als Nachweis für beide Untersuchungen eine runde Plakette (HU) auf das Fahrzeugkennzeichen am Heck und
eine sechseckige Plakette (AU) auf das vordere Fahrzeugkennzeichen geklebt werden. Jetzt ist es nur noch eine runde Plakette auf
dem Fahrzeugkennzeichen am Heck des FahrÂzeuges, die für die HU und die integrierte AU gleichermaßen gilt.
Für Kunden, die ihre Fahrzeuge bisher noch zu unterschiedlichen Terminen bei der HU bzw. AU vorstellen mussten, ist dies eine
Erleichterung, da durch die Angleichung der Plakettenlaufzeiten die unterschiedlichen Prüftermine entfallen.
Übrigens braucht ab 1. Januar 2010 niemand mit einem Schandfleck auf dem vorderen Kennzeichen zu fahren. Die Stelle, an der sich
bisher die AU-Plakette befand, kann vom Prüfingenieur mit einem weißen Aufkleber abgedeckt werden. Auch wird sich ab dem
01. Januar 2010 kein Ordnungshüter mit einer abgelaufenen AU-Plakette befassen, es gilt der Termin der HU-Plakette. Dieser darf jedoch nicht überschritten werden.
Durch die Zusammenlegung von AU und HU zu einer Untersuchung kann es bei einigen Fahrzeugen zu Fragen kommen, wenn
die Frist bis zur nächsten AU von der Frist zur nächsten HU abweicht:
Ist beispielsweise im März 2010 die nächste AU fällig, der Termin für die nächste HU aber erst einige Monate später, so muss im
März keine neue Abgasuntersuchung durchgeführt werden! Diese wird erst mit der HU vorgenommen.
Ist dagegen der nächste HU- Termin vor der AU fällig, z.B. im Februar 2010, dann wird mit dieser Untersuchung automatisch eine
Abgasuntersuchung durchgeführt. auch wenn diese noch einige Monate gültig gewesen wäre.
Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters und/oder des Zulassungsbezirkes wird ab 01.01.2010 von der Zulassungsbehörde keine
Abgasplakette mehr auf den Kennzeichen verklebt, auch wenn noch eine gültige AU- Frist nachgewiesen wird.
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