Wissenwertes rund um's Auto
Die nachfolgenden Informationen stammen ausschließlich aus Veröffentlichungen in den Tageszeitungen und anderer offizieller Organe. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit sind ausschließlich die als "Quelle" angegebenen Organe verantwortlich.
Quelle: Taunuszeitung 21.1.2012
Ein Kennzeichen für zwei Autos
Für Autobesitzer in Deutschland soll es bald Wechselkennzeichen geben, die für zwei Wagen nutzbar sind. Einer entsprechenden Verordnung stimmte der Bundesrat am 16.12.2011 zu. Wagenhalter sollen
dadurch für Zweitautos mit günstigeren Versicherungskonditionen rechnen können. Außerdem verspricht sich das Bundesverkehrsministerium Anreize für die Anschaffung eines sparsamen Zweitwagens.
Geplant ist, dass ein Kennzeichen für zwei Wagen zugeteilt wird, es darf jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen gefürht werden.
(Quelle: Taunuszeitung 17.12.2011)
ESP ist jetzt Pflicht
Neue Autos müssen seit 1. November 2011 ein ESP (Elektronisches Stabilitäts-programm) an Bord haben. Die EU-Regelung gilt aber nur für neuentwickelte Fahrzeuge, deren Typengenehmigung nach dem
Stichtag erteilt wird.
Ab 1. November 2014 muss aber jedes neu zugelassene Auto mit ESP ausgestattet sein. In Deutschland liegt die ESP-Quote bei Neuwagen zurzeit bei 86 Prozent. (Quelle: Taunuszeitung 2.11.2011)
Der 7. Sinn für das Internet
Mit dem erhobenen Zeigefinger kommt man in der Verkehrserziehung nicht mehr weit. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) holt junge Fahrer nun dort ab, wo sie wohl noch mehr Zeit
verbringen als hinter dem Steuer: im Internet mit einer Reihe satirischer Videos.
Die Kurzfilme kreisen um den Anhalter Hubert, der Fahranfänger zu gefährlichen Verhaltensweisen animieren will. So ernährt er seine Familie: einen Schrotthändler, einen Bestatter und die Wirtin eines
Beerdigungs-Cafés.
Kostenlose sind die Videos abrufbar unter http://www.youtube.com/user/sagneinzuhubert abrufbar. (Quelle: Taunuszeitung
27.7.2011)
Wasser ist Gift für die Elektronik
Starker Regen wirft Autofahrer nicht nur wegen Aquaplaning aus der Bahn. Auch für die Fahrzeugelektronik stellt zu viel Wasser eine Bedrohung dar.
Da es vor allem in Unterführungen und Tunnels zur Überflutung der Straße kommen kann, ist hier besondere Vorsicht angesagt. Denn wenn ein Auto zu große Wasserhöhen "durchschwimmt", droht der Ausfall
der Fahrzeugelektronik. Außerdem kann es laut TÜV Süd passieren, dass der Motor statt der Verbrennnungsluft Wasser ansaugt und dadurch abstirbt. Nicht sicherheitsrelevant, aber dennoch ein Ärgernis
sind elektrische Fensterheber oder automatische Türverriegelungen, die wegen starkem Sommerregen ihren Dienst verweigern (Quelle: Taunuszeitung 20.7.2011(mid)
Parkrempler: Zettel hinterlassen reicht nicht!
Das kann ganz schön teuer werden: Wer nach einem Parkrempler nur einen Zettel mit Kontaktdaten und Unfallhergang hinter dem Scheibenwischer hinterlässt, begeht Fahrerfucht. Darauf weist der ADAC
in München hin.
Demnach muss auf den Fahrer des verbeulten Autos gewartet oder die Polizei gerufen werden. Wer anders handelt, begeht laut ADAC eine Straftat und muss mit Geldstrafen und Punkten in Flensburg
rechnen. Und sogar der Verlust des Führerscheins droht.
Hat der Unfallverursacher nicht die Möglichkeit, die Polizei direkt zu benachrichtigen, gilt laut ADAC eine Wartefrist von 30 Minuten. Erst danach dürfe der Unfallort verlassen werden, um den Unfall
zu melden. Wie Fahrerflucht in solchen Fällen bestraft wird, hängt von der Höhe des Schadens ab: Bei bis zu 600 EUR werde das Verfahren gegen eine Geldstrafe meist eingestellt. Macht der Schaden mehr
als 1200 EUR aus, wird der Führerschein für sechs Monate oder mehr entzogen, und es gibt sieben Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
Darüber hinaus verliert der Verursacher den Versicherungschutz: Laut ADAC zahlt die Kaskoversicherung den eigenen Schaden nicht. Die Haftpflicht begleicht den Schaden des anderen zwar,
fordert dafür vom Versicherungsnehmer jedoch bis zu 5000 EUR zurück (Quelle: Taunuszeitung/dpa)
Verlorene Fahrzeugpapiere werden schneller ersetzt
Verloren gegangene Fahrzeugpapiere werden nun schneller ersetzt.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat das Verfahren dank elektronischer Datenübertragung von sechs auf zwei Wochen verkürzt.
Ab sofort wird eine abhanden gekommene Zulassungsbescheinigung Teil II (früher der Fahrzeugbrief) online im "Elektronischen Verkehrsblatt" veröffentlicht. Das geht deutliche schneller als die bisher übliche Veröffentlichung im gedruckten Verkehrsblatt.
Wer einen Antrag auf Ersatzpapiere stellt, muss trotzdem mindestens zwei Wochen warten. In dieser Zeit kann der Finder der Bescheinigung seinen Anspruch auf das Fahrzeug anmelden.
Jährlich werden in Deutschland rund 150.000 Fahrzeugbriefe als verloren gemeldet. (Quelle: Taunus Zeitung)
Das Handyverbot wird missachtet
Auf das eigene Handy will fast niemand mehr verzichten. Das gilt leider auch während der Autofahrt, wie eine Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS-Infratest zeigt.
Demnach benutzt fast jeder zweite Deutsche (48 %) das Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung. Doch das ist seit 10 Jahren verboten.
Wer erwischt wird, zahlt 40 € und erhält einen Punkt in Flensburg.
Quelle: Taunuszeitung 29.6.2011
Punkterekord in Flensburg
Deutschlands Raser, Trinker und Rotlichtsünder haben einen zweifelhaften Rekord aufgestellt.
Noch nie sind im Verkehrszentralregister des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamtes so viele Verkehrsteilnehmer mit Einträgen verzeichnet gewesen. Die Zahl der mit Punkten bedachten Personen ist auf fast neun Millionen gestiegen - rund ein Drittel mehr Menschen als vor 10 Jahren.
Quelle: Taunuszeitung 29.6.2011
Kinder richtig anschnallen!
Immer dann, wenn Hektik und Stress entstehen, wird die Sicherheit vernachlässigt. Das passiert bei Familien besonders morgens, wenn die Zeit drängt und die Kleinen schnell in den Kindergarten oder in die Schule gebracht werden müssen.
Mit fatalen Folgen:
Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr verunglückten Kinder saß nicht korrekt gesichert im Fahrzeug der Eltern, wie eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgefunden hat.
Jedes vierte Kind, das älter als sechs Jahr ist, wird im Auto lediglich durch den Gurt für Erwachsene gesichert.
Dabei müssen Kinder unter zwölf Jahren und einer Körpergröße von weniger als 1,50 Metern in einem entsprechenden Sitz gesichert werden, der durch einen Anschnallgurt oder ein Isofix-System fixiert ist.
Für die richtige Handhabung von Kindersitzen und Anschnallgurten startet der ADAC eine Aufklärungskampagne.
Infos unter www.sicher-im-auto.com
Das Ausstellen des Motors an der Ampel lohnt sich
Start-Stopp-Systeme machen es ganz automatisch - aber auch ein Autofahrer ohne das moderne System an Bord kann beim Halten an der Ampel Sprit sparen. Schon bei einem Stopp von 20 Sekunden lohnt es sich, den Motor abzustellen. Immerhin benötigt ein Fahrzeug im Stand bei laufendem Motor pro Stunde rund einen Liter Kraftstoff.
Sorgen über die Lebensdauer von Anlasser und Batterie sind dabei unnötig; beide Aggregate halten das Starten und Stoppen problemlos aus.
Während das Ausstellen an der Ampel oder im Stau freiwillig ist, ist es beim Halten an Bahnübergängen übrigens Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 10 € (Quelle: Taunus Zeitung 4.5.2011)
Deutsche Autos haben die wenigsten Pannen
Deutsche Autos bleiben am seltensten auf der Strecke. Das ergab die ADAC-Pannenstatistik 2010.
Dafür wurden 500.000 von mehr als 4,25 Millionen Pannen ausgewertet, bei denen der ADAC zu Hilfe gerufen wurde.
In fünf von sechs Fahrzeugklassen lagen deutsche Modelle auf dem erstn Platz. Besonders BMW und Audi überzeugten.
Nur bei den Kleinstwagen liegen die Deutschen nicht vorn. (Quelle: dpa)
Kennzeichen müssen am Wagen montiert sein
Amtliche Kennzeichen müssen auch bei geparkten Fahrzeugen vorschriftsmäßig montiert sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt.
Wer sein Nummernschild vom geparkten Auto entfernt, um es vor Diebstahl zu schützen, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Es genügt nicht, das Kennzeichen hinter die Scheibe zu legen, so dass es von außen gesehen werden kann.
Die Ordnungswidrigkeit kostet mindestens 10 Euro, bei fortgesetzter Nichtbeachtung droht sogar die Stilllegung des Fahrzeugs (Az: 12 LA 16/08)
Fahrzeugschein darf im Auto liegen
Wer seinen Fahrzeugschein im Auto lagert, handelt nicht grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Solange die Papiere nicht von außen sichtbar sind, erhöhen sie die Gefahr eines Diebstahls in den Augen der Richter nicht. Zudem sei der Vorteil eines gestohlenen Fahrzeugscheins in kriminellen Händen eher gering.
Denn sobald das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist der Schein als Legitimationspapier für die Diebe nutzlos.

