In vom Gesetzgeber vorgeschriebenen regelmäßigen Abständen wird für Kraftfahrzeuge die Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO und die Abgas-untersuchung gem. § 47a StVZO fällig.
Damit Sie optimal planen können, bieten wir Ihnen unseren HU/AU-Service nach Terminvereinbarung die ganze Woche über (Montag bis Samstag)
Und wenn Sie unser Kunde sind, erinnern wir Sie rechtzeitig an die fälligen HU/AU-Termine.
Und wenn Sie noch keine haben:
Die Feinstaubplakette bekommen Sie bei uns, Ihrem für die Abgasuntersuchung anerkannten Kfz-Meisterbetrieb. Mehr
Regelung zur Abgasuntersuchung für Kraftfahrzeuge
zum 1.1.2010
Am 1. Januar 2010 wurde die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) für alle Fahrzeuge endgültig zusammengeführt, die "Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems" (UMA) ist seitdem Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) und ersetzt die AU.
Aus diesem Grund ist seit dem 1.1.2010 die vordere "AU-Plakette" entfallen, da durch die
bestandene HU auch die "AU" bestätigt wird.